Nein...
Nein, ganz sicher nicht.
Es obliegt zwar der Schule, dafuer zu sorgen das keine Straftaten begangen werden.
ALLERDINGS unterliegt in dem Fall der Inhalt der Tasche dem Persoenlichkeitsrecht, somit darf er so einfach eure Taschen weder anfassen, gar durchsuchen.
Ich gebe euch einen Rat.
Lasst euch das nicht gefallen, geht zur Abteilungsleitung
und/oder Schulleitung und klaert das, warum, wieso, weshalb und ob es triftige Gruende gibt.
Liebe Grueße und viel glueck :)