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Dazu fällt mir etwas ein, das in der Zeitung stand:
3a ArbStättV - Nichtraucherschutz - lautet wie folgt:
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Zitat Ende.
Zudem denke ich, daß Dir keiner Böse ist, wenn du aus gesundheitlichen Gründen vorbringst, daß du den Rauch nicht verträgst bzw. dir das nicht gut tut. Würde das einfach mal ansprechen.
Im Internet findest du auch n Haufen Urteile dazu, die eher auf der Seite der Nichtraucher bzw. derer die es gesundheitl. nich vertragen stehen.
Grüßle