biddy_12156480Ha, da haben wirs!
Hey, dann gilt für Dich das Gesetz!
Demnach hast Du ... Moment, ich schau es nach ...
So, ich habs! Lt. BGB 622, Abs. 1 kann ein Arbeitnehmer mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen!!!!!
Erkundige Dich doch sonst mal beim Rechtsanwalt. Oder surf mal selber im Internet. In der Gewerkschaft bist Du nicht zufällig, ne?
Hoffe, ich kann Dir helfen,
Gruss
Krötilla