Hey Janine :-D
wir kennen uns ja schon, ich schreib dir mal die gesetzlich festgelegten arbeitszeiten, die ein Auszubildender erbringen muss (lt. Jugendarbeitsschutzgesetz):
Arbeitszeit: max. 8 Std täglich, max. 40 Std wöchentlich
Pausen: bei 4 1/2 bis 6 Std arbeitszeit: 30 min, über 6 Std arbeitszeit: 60 min
Beschäftigungszeit: zw. 06:00 und 20:00 Uhr
Berufsschule: über 5 Std Schule = Anrechnung als ganzer Arbeitstag (Freistellung für die Berufsschule)
Urlaub: bis 16 jahre: 30 Tage
bis 17 Jahre: 27 Tage
bis 18 Jahre: 25 Tage
Verbot von Samstags- und Sonntagsarbeit: AUSNAHMEN MÖGLICH!
Im klartext: dein chef hält sich ans Gesetz - passt alles.
lg nicky ;-)