Zuschüsse und Fristen:
Elternzeit beantragst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber, ggf. hat er sogar ein spezielles Formular dafür. Ansonsten beträgt die Anmeldefrist 8 Wochen (d.h. du könnstest, wenn du jetzt beantragst, frühestens Mitte April 2006 Elternzeit bekommen). Gleichzeitig musst du dann einen Antrag stellen auf Teilzeitarbeit (15-30 Stunden/Woche) während der Elternzeit.
Du musst dich bis zum 2. Geburtstag des Kindes festlegen oder bis zum 3. Geburtstag, wie du während der Elternzeit gerne arbeiten möchtest. Vorsicht, du hast nicht unbedingt ein Recht auf Teilzeitarbeit.
Schau mal unter www.hrcareer.de/arbeitsrecht/Elternzeit.pdf
Zuschüsse für Kinder vom Staat
- Kindergeld vom Arbeitsamt
- in manchen Bundesländern "Landeserziehungseld"
- "Kinderzuschlag", ebenfalls von der Familienkasse beim Arbeitsamt, die Grenzen für Vermögen sind identisch mit Arbeitslosengeld II/Hartz IV
- ggf. Sozialgeld
- ggf. Wohngeld
und für dich vermutlich Arbeitslosengeld, solltest du arbeitslos werden (besser noch mal erkundigen beim Amt).
Allerdings: Solltest du in Elternzeit sein und bekommst keine Teilzeittätigkeit, bekommst du auch kein Arbeitslosengeld. Denn in der Elternzeit bist du nicht arbeitssuchend, dein Arbeitsverhältnis ruht sozusagen nur.