Hallo,
ich habe ein Frage zum Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Und zwar:
Im Juni diesen Jahres habe ich ausgelernt und bin sofort in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen wurden. Nun möchte ich mich beruflich weiterentwickeln und habe auch eine Stelle in fester Aussicht ab 1. September 2006.
Nun meine Frage:
Wenn ich jetzt (noch Probezeit) von mir aus kündige, und das bei dem neuen Arbeitgeber geht schief und ich werde nach 1-2 Monaten dort wieder rausgehauen, bekomme ich da Probleme? Das Arbeitsamt könnte ja denken: "Tja, Sie haben damals von Ihnen aus eine feste Stelle gekündigt, sind das Risiko eingegangen und haben eine neue Stelle angenommen. Tut uns leid, wie können ihnen keine Arbeitslosengeld zahlen, das ist Eigenverschulden."
Wer weiß was darüber? Bitte nur antworten, wenn ihr es GENAU wisst. Vielen lieben Dank!!!
Vanilla