Prüfungsordnung
Hallo Alina,
also ich kenne die Prüfungsordnung Deiner Uni nicht, diese ist überall anders und diese solltest Du mal gründlich durchlesen. Da müßte alles stehen.
Was ich GLAUBE, wie es ist (so war es bei mir): Ja, Du bräuchtest 9 Atteste und ... naja, es sieht unglaubhaft aus, aber das kann Dir egal sein! Auf einem Attest steht nicht der Grund, warum man krank ist, der Arzt hat Schweigepflicht. Ich habe von Kommilitonen gehört, dass das Prüfungsamt meiner Uni mal versucht hatte, beim Arzt den Krankheitsgrund herauszufinden, aber der Arzt ist sehr sehr böse geworden, denn nur DU kannst ihn von der Schweigepflicht entbinden.
Ferner zählt das Semester trotzdem.
OFt ist es auch so, dass nur ein Attest vom Amtsarzt zählt und dieses ist schwer zu kriegen - die Bedingungen sind halt härter geworden.
Aber: Soweit ICH weiß, kann man sich auch wg. gesundheitlicher Probleme beurlauben lassen!
Damit wäre alles aus der Welt, oder? Habt Ihr nicht so eine Art Sprechstunde an der Uni, wo man sowas erfragen kann?
Es kann Dich doch keine zwingen, wenn Du krank bist!
Hoffe, es hilft ein wenig....